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Messungen
Die amtliche Feuerungskontrolle muss alle 2 Jahre von einem zugelassenen Kontrolleur durchgeführt werden. Ausgenommen sind Heizungen welche 100 Betriebsstunden und weniger pro Jahr betrieben werden.
Bei der CO-Messung werden handbeschickte und automatische Holzzentralheizungen gemessen und das ab 01.01.2020 alle 4 Jahre.
(Neuer Turnus)
Mit der Aschenkontrolle werden alle lokal betriebenen Feuerungen im
2 Jahres Rhythmus kontrolliert. (Ausgenommen Anlagen, welche selten befeuert werden)
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